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Nach dem Volksentscheid über Vergesellschaftung von Wohnungen

Nach dem Erfolg von „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ in Berlin muss konstruktiv über politische und ökonomische Fragen der Vergesellschaftung von Wohnraum debattiert werden. Wirtschaftsforscher und Professor Marcel Fratzscher nutzt die Plattform seiner öffentlich finanzierten Positionen, um das Gegenteil zu tun.

Fratzscher vernebelt die Debatte

18.10.21

von

Sprechende Veranstaltung

Zeitgleich mit der Bundestagswahl am 26. September 2021 wurde in Berlin mit einem Volksentscheid darüber abgestimmt, ob die Wohnungen der größten Immobilienunternehmen Berlins in Gemeineigentum überführt werden sollen. Die Menschen stimmten mit deutlicher Mehrheit dafür, die Zustimmung zum Volksentscheid übertraf die Zahl der Zweitstimmen für SPD, Grüne und Linke zusammen.


Der Berliner Senat muss sich an das Ergebnis des Volksentscheids nicht halten. Ohnehin wurde kein konkreter Gesetzesentwurf zur Abstimmung gestellt, sondern nur der Senat aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen einzuleiten, um die entsprechenden Immobilien zu vergesellschaften. Die Wählerinnen waren sich mit Artikel 15 Grundgesetz einig, dass Vergesellschaftung ein legitimes Instrument ist, um das Gemeinwohl zu fördern. Denn in den letzten Jahren ist allzu deutlich geworden, dass der (Berliner) Wohnungsmarkt nicht primär dem Gemeinwohl dient.


In der Immobilienwirtschaft werden Milliarden verdient. Allein das Unternehmen „Deutsche Wohnen SE“ besitzt circa 160.000 Wohnungen, über 114.000 davon in Berlin. Laut eigenem Geschäftsbericht erzielte es 2020 einen Gewinn vor Steuern von über 2,2 Mrd. Euro. Ein großer Teil davon entfällt auf Wertsteigerungen der eigenen Immobilien, aber auch aus der Vermietung von Wohnungen allein bleiben mehrere hundert Millionen Euro übrig. Damit ein Unternehmen wie die Deutsche Wohnen diesen Gewinn erzielen kann, muss es höhere Mieten verlangen, als die Instandhaltung und Verwaltung der Wohnungen kostet. Diese Profitorientierung auf dem Wohnungsmarkt ist einer der Gründe für hohe Mieten, Segregation und soziale Ungleichheit in deutschen Städten.


Der Volksentscheid sieht dementsprechend vor, eine große Zahl von Wohnungen dem profitorientierten Sektor zu entziehen und einer gemeinnützigen öffentlichen Anstalt zu übertragen. So kann der Staat Menschen, die sich keine eigene Immobilie leisten können, eine Wohnung zu dem Preis zur Verfügung stellen, die die Verwaltung und Instandhaltung der Wohnung kostet, ohne dass sie gleichzeitig noch die Gewinne von Menschen mitbezahlen müssen, die Aktien eines Immobilienunternehmens besitzen. Man könnte das als sinnvolle Maßnahme zur Umverteilung von Vermögen bezeichnen. Man könnte auch sagen, dass ein allzu profitorientierter Wohnungsmarkt in Ballungsräumen – wo sich immer Menschen um den freien Wohnraum reißen werden und deshalb eine profitable Vermietung nahezu garantiert ist – eine absurde Umverteilung von unten nach oben ist.


Gleichzeitig sind Vergesellschaftungen kein Allheilmittel. Die Eigentümer müssten entschädigt werden, und es ist zumindest sinnvoll zu prüfen, ob das dafür notwendige Geld nicht anders besser investiert wäre, zum Beispiel in den Bau von neuen Sozialwohnungen.


Diesem und anderen Einwänden gegen den Volksentscheid widmet sich ein Artikel auf Zeit Online aus der Kolumne von Marcel Fratzscher. Fratzscher ist Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung sowie Professor für Makroökonomie an der Humboldt-Universität zu Berlin und schreibt regelmäßig über „Verteilungsfragen. Anders als man von einem Hochschullehrer und Präsidenten eines öffentlich finanzierten Forschungsinstituts vielleicht erwarten könnte, beschäftigt sich Fratzscher in seinem Text aber nicht unvoreingenommen mit dem Für und Wider der Enteignungspolitik. Vielmehr nutzt er oberflächliche und einseitige Argumentation, um Vergesellschaftung als Irrweg darzustellen.


Das beginnt schon beim Titel: „Enteignungen verschärfen nur die Ungleichheit“ ist die steile These, die über der Kolumne prangt, und mit der sich der Autor später noch auseinandersetzen wird (aber nicht zu sehr). Schon die unhaltbare Aussage über Enteignungen allgemein und vor allem das absolute „nur“ zeigen, dass hier Tendenziöses folgen wird. Man könnte zwar meinen, der thematische Bezug zum Berliner Volksentscheid ist klar und „nur“ meint bloß ein unter dem Strich nachteiliges Ergebnis. Das würde aber dem Effekt von solch einer Überschrift beim Scrollen durch die Zeit-Headlines nicht gerecht werden. Artikel wie diese formen die öffentliche Meinung über politische Fragen, und wenn ein staatlich finanzierter Forscher sich als solcher in dieser Klarheit dazu äußert, sollte er solide Argumente im Rücken haben.


Fratzscher identifiziert „sechs Gründe, wieso Enteignungen der falsche Weg sind – und keinen einzigen guten Grund, der dafürspricht“, und behauptet, dass „die Erfahrung mit ähnlichen Experimenten in der Vergangenheit […] eindeutig“ sei. Sein erster Punkt lautet: „Das Wohnungsangebot wird sich nicht vergrößern“.


Wer jetzt erwarten würde, dass Fratzscher unter Verweis auf Erfahrungen der Vergangenheit eine differenzierte Betrachtung der Auswirkungen der geplanten Vergesellschaftung auf das Wohnungsangebot unternimmt, wird enttäuscht. Im Gegenteil, er behauptet nur, dass „die Sorge“ sei, dass „einige Investoren“ wegen des Enteignungsrisikos keine neuen Wohnungen mehr bauen würden, und wenn doch, dann „wohl eher“ für teure Immobilien. Keine Spur von Belegen auch nur für diese vagen Vermutungen (auch wenn eine entsprechende Umfrage unter Bauunternehmern nicht schwer zu beschaffen sein dürfte). Ebenfalls kein Wort zur möglichen Auswirkung von stärkerer Regulierung des Wohnungsmarktes auf die Grundstückspreise, die vielleicht Normalverdienerinnen eher ermöglicht, selbst zu bauen.


Auch geht Fratzscher nicht darauf ein, dass die Vergesellschaftung eben in erster Linie kein Instrument zur Schaffung eines größeren Wohnungsangebots ist. Das ist in der Tat Neubau, der auch von den Befürworterinnen einer Vergesellschaftung selbstverständlich zusätzlich gefordert wird. Die Vergesellschaftung selbst soll vor allem die Menschen schützen, die bereits in Berlin leben und von den enormen Mietsteigerungen bedroht sind. Auch Fratzscher erkennt dieses Problem an, wenn er am Anfang seines Artikels schreibt: „Viele werden aus ihrem Kiez verdrängt: Beispielsweise junge Familien haben häufig keine andere Wahl, als in die Peripherie zu ziehen.“


Dem Problem der hohen Mieten widmet sich der Autor dann in seinem zweiten Punkt, für dessen Argumentation er sage und schreibe einen einzigen Satz übrig hat. Unter „Die Mieten werden weiter steigen“ schreibt er: „Weniger Angebot und mehr Risiko für die Investoren erhöhen die Mietpreise, sodass eine solche Politik zu einem Teufelskreis von knappem Wohnraum und hohen Mieten führen könnte“. Die Spekulationen zur Verringerung des Angebots aus seinem ersten Punkt legt Fratzscher hier schon als vermeintliche Tatsache der nächsten Vermutung zugrunde, dass dadurch die Mieten insgesamt steigen würden. Er geht nicht einmal darauf ein, dass eine Zurückdrängung des Profitmotivs aus dem Wohnungsmarkt kostensenkende Effekte haben könnte, oder auch auf den offensichtlichen Punkt, dass die vergesellschafteten Wohnungen unmittelbar günstiger angeboten werden könnten und eben nicht teurer. Bei diesem Satz kullern Fratzschers Krokodilstränen über die arme, in die Peripherie verdrängte Familie.


Im dritten Punkt geht Fratzscher auf die Kosten der Vergesellschaftung ein. Die Schätzungen der Befürworterinnen und des Senats gehen hier tatsächlich weit auseinander, es werden verschiedene Summen zwischen sieben und 40 Mrd. Euro genannt. Auch gibt es Uneinigkeit darüber, ob die laufenden Mieteinnahmen aus den vergesellschafteten Wohnungen reichen würden, um die Kredite für die Entschädigung der Unternehmen zu finanzieren, und ob dabei noch Luft für Mietsenkungen bleibt. Das wird davon abhängen, wie weit die Entschädigungen unter den extrem hohen aktuellen Marktpreisen für Immobilien liegen dürfen. Noch 2004 hatte der Berliner Senat die städtische Wohnungsgesellschaft GSW mit ihren circa 65.000 Wohnungen für nur 405 Millionen Euro an private Investoren verkauft, die Immobilien gehören heute zum größten Teil der Deutsche Wohnen. Der aktuelle Volksentscheid betrifft mit 243.000 Wohnungen knapp viermal so viele Einheiten. Auch unter Berücksichtigung der Verschuldung der GSW zur Zeit der Privatisierung, die den Preis gedrückt hat, und der Inflation scheinen moderate Schätzungen der Entschädigungskosten zumindest denkbar, und nicht ausschließlich die Orientierung am Verkehrswert.


Zwar hat der Berliner Senat, dessen Koalitionsparteien wohl unter Franziska Giffey (SPD) auch die neue Landesregierung stellen werden, selbst Obergrenzen von bis zu 36 Mrd. Euro ins Gespräch gebracht, und deutet derzeit nicht an, die von der Bevölkerungsmehrheit befürwortete Vergesellschaftung umsetzen zu wollen. Dennoch unterschlägt Fratzscher die Möglichkeit einer politischen Entscheidung über die Entschädigungssumme und die zumindest nicht eindeutige Rechtslage, wenn er von einem „wirkliche[n] Preis, zu dem die Eigentümer entschädigt werden müssten, […] eher bei 30 oder 40 Milliarden Euro“ spricht. Schließlich behauptet er, es würden bei den hohen Kosten jedenfalls „nur einige wenige von den günstigeren Mieten in den enteigneten Wohnungen profitieren können“. Es geht hier immerhin um fast eine Viertelmillion Wohnungen, Fratzscher rückt die Vergesellschaftung rhetorisch aber in die Nähe einer Begünstigung der Wenigen zulasten der Vielen. Damit verdreht er die Verhältnisse, besser passt diese Sprache zur Privatisierung städtischer Wohnungsbestände Berlins um die Jahrtausendwende, die durch die Vergesellschaftung gerade rückgängig gemacht werden soll.


Auch in seinem vierten Punkt versucht Fratzscher, die Mieterinnen gegeneinander auszuspielen: Unter der Überschrift „Die Ungleichheit wird wachsen“ behauptet er, da einige arme Menschen von den günstigeren Mieten durch eine Vergesellschaftung nicht profitieren würde, da ja nicht alles vergesellschaftet werden soll, wären sie dann im Nachteil gegenüber denen, die wegen der Vergesellschaftung günstiger wohnen könnten. Dieser Unterschied verschärfe die Ungleichheit, sei „eine Katastrophe und sozialer Sprengstoff für die Stadt“. Unerklärlicherweise vergisst Fratzscher dabei, diese Ungerechtigkeit mit der sinkenden Ungleichheit durch die Vergesellschaftung ins Verhältnis zu setzen. Viele Menschen werden sich durch günstigere Mieten einen höheren Lebensstandard leisten können als vorher, dadurch wird die soziale Ungleichheit zwischen ihnen und den Menschen, die diesen Standard schon vorher genossen haben, natürlich entsprechend abgebaut. Fratzscher verrät sich selbst, indem er mit drastischer Wortwahl vermeintlich soziale Ungleichheit anprangert, aber Potenziale zu ihrer Bekämpfung völlig unter den Tisch fallen lässt.


Zuletzt macht der Kolumnist Stimmung gegen die Vergesellschaftung, indem er den drohenden Vertrauensverlust in den Staat beklagt, wenn dieser Eigentumsrechte nicht ausreichend respektiere. Erneut versäumt er es, diesem Effekt eine leicht denkbare Gegenposition gegenüberzustellen, und zwar den Vertrauensverlust durch Volksentscheide, die von der Politik missachtet werden. Außerdem vermutet Fratzscher ohne weitere Erklärungen, „[j]edes Gericht wird wohl solch generelle Enteignungen für verfassungswidrig erklären und stoppen“. Mindestens ein Rechtsgutachter hat zwar in der Tat die Grenze von 3.000 Wohnungen für die Vergesellschaftung wegen der Ungleichbehandlung von Unternehmen infrage gestellt. Anstatt aber über sinnvollere Grenzziehungen nachzudenken, konstruiert Fratzscher hier einen weiteren scheinbar grundsätzlichen Einwand gegen Vergesellschaftungen. Damit bedient er sich einer Argumentation, die eher zu einem neoliberalen Politiker oder Wirtschaftsvertreter passen würde als zu einem Forscher.


Es ist bezeichnend, dass Fratzscher am Ende seines Texts stärkere Wohnungszuschüsse fordert, aber das Profitmotiv auf dem Wohnungsmarkt nirgends beim Namen nennt, geschweige denn problematisiert. Wenn der Staat schon den Wohnraum subventioniert, dann zumindest nicht, damit Unternehmen und ihre Anteilseigner weiterhin Gewinne abschöpfen können. Über diese Einstellung vieler Menschen, die beim Volksentscheid für eine Vergesellschaftung gestimmt haben, und die Möglichkeiten einer gemeinnützigen Wohnungspolitik im Sinne einer sozialverträglichen Stadtentwicklung denkt Wirtschaftsforscher Fratzscher aber nicht einmal nach.


Kein einziges Mal hat Fratzscher in seinem Text auf die angeblichen Erfahrungen verwiesen, die so eindeutig gegen eine Vergesellschaftung sprechen würden, wie er es angekündigt hatte. Stattdessen gibt es viel „könnte“, „wird wohl“ und „die Sorge ist“, und zwischen den Zeilen wirkt es, als würden Fratzscher mehr die Sorgen der Immobilienwirtschaft beschäftigen als die der Menschen, die unter hohen Mieten leiden. Er kaschiert das dürftig durch sozial klingende Sprüche, verschweigt aber konsequent jede mögliche positive Auswirkung einer Vergesellschaftung von Wohnraum. Seinen Gegnern versucht er schon vorweg den Wind aus den Segeln zu nehmen, indem er warnt, „[v]iele Menschen reagieren mit Unverständnis oder gar Aggression auf die These, dass Enteignungen schädlich sind“. Vielleicht kommen Unverständnis und Aggression aber auch daher, dass er seiner These unter dem Deckmantel der ökonomischen Expertise voreingenommene und oberflächliche Argumentation folgen lässt. Wenn seine Kolumne nicht genug Platz für eine differenzierte Auseinandersetzung bietet, könnte er darauf zumindest verweisen und entsprechende Stellen verlinken. Es hat aber nicht den Anschein, dass das in seinem Interesse liegt.


Warum ist es wichtig, diese Kritik an Fratzschers Kolumne zu betreiben? Schließlich könnte ja jeder einfach seine Gegenmeinung publizieren und die Öffentlichkeit dann entscheiden, wen sie am überzeugendsten fand. Aber hier nimmt jemand eine besondere Plattform in Anspruch. Die Zeit druckt nicht andauernd Meinungen zum Berliner Volksentscheid ab, sie hat sich für diese von Marcel Fratzscher entschieden. Und er schreibt als renommierter Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, das von Bund und Ländern mit Steuergeld finanziert wird. Wenn jemand als öffentlich geförderter Wirtschaftsforscher einen Text über Vergesellschaftung schreibt, darf man mehr Differenzierung erwarten, als Fratzscher hier geliefert hat – nämlich so gut wie gar keine. 328 Kommentare unter dem Artikel zeigen, dass Menschen den Text als Diskussionsgrundlage wahrnehmen. Und für alle, die den Artikel nicht gelesen, sondern nur daran vorbeigewischt haben, bleibt mit dem Titel des Texts nur eine Aussage von einer wirtschaftswissenschaftlichen Autoritätsperson hängen, die in ihrer Pauschalität schlicht falsch ist.


Für eine konstruktive öffentliche Debatte über Wohnungspolitik braucht es Beiträge, die ehrlich verschiedene Argumente bewerten. Fratzscher schreibt, er „würde [sich] wünschen, dass die Politik den Menschen reinen Wein einschenkt und auch unbequeme Wahrheiten ausdrückt“. Es wäre schön gewesen, hätte er selbst damit angefangen.

Berliner Straßenszene / Marek Śliwecki, Creative Commons

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