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Neuseeland als politischer Wegweiser?

Mit strikter Tabakpolitik und visionärem Umweltschutz geht Neuseeland politisch und rechtlich neue Wege. Von CDU und CSU sind zukunftsweisende Entscheidungen nicht zu erwarten.

Pro Life mal anders

21.5.21

von

Sprechende Veranstaltung

Nach 2004 geborene Neuseeländerinnen werden in Ihrer Heimat niemals Zigaretten kaufen dürfen. Diese geplante Maßnahme der neuseeländischen Regierung ist der jüngste Schritt in der Strategie des Landes, bis 2025 rauchfrei zu werden – maximal 5% der Bevölkerung sollen dann noch rauchen.


Die Strategie wurde 2011 beschlossen und die Instrumente zur Bekämpfung des Tabakkonsums seitdem mehrfach angepasst. Das völlige Verbot für nach einem bestimmten Stichtag geborene Bürgerinnen ist als Maßnahme neu. Bisher setzte die Regierung hauptsächlich auf starke Besteuerung und eine zunehmende Verbannung von Tabakprodukten aus dem öffentlichen Raum. So kostet eine Schachtel Zigaretten aktuell mindestens 33 NZD, was knapp 20 Euro entspricht, und damit in etwa dem dreifachen des deutschen Preises. An vielen öffentlichen Orten ist Rauchen untersagt, was einerseits Trigger für Raucherinnen vermeiden und andererseits insbesondere jüngere Menschen vom Rauchen fernhalten soll.


Die Maßnahmen zeigen Wirkung. Seit Jahren geht der Anteil der rauchenden Bevölkerung in Neuseeland stetig zurück, aktuell liegt er bei gut 13% der Erwachsenen. Vom für 2025 gesetzten Ziel ist das allerdings noch weit entfernt, zumal die Zahlen bei der indigenen Maori-Bevölkerung bedeutend höher (31%) liegen als im Landesdurchschnitt.


Deutschland steht im Vergleich dazu nicht gut da: Nicht nur rauchen hierzulande mehr Menschen (23,8% der erwachsenen Bevölkerung), auch die Präventionspolitik im Bereich Tabak wird von internationalen Vergleichsstudien regelmäßig vernichtend bewertet. Im Oktober 2020 wurde ein schleichendes Ende der erlaubten Tabakwerbung in Deutschland verkündet: Seit Januar 2021 sind nun im Kino Zigarettenwerbungen nur noch vor Filmen ab 18 Jahren erlaubt. Ab 2022 dürfen keine Außen- und Plakatwerbungen für Zigaretten mehr gezeigt werden, ab 2023 auch nicht für Tabakerhitzer, 2024 dann auch für E-Zigaretten nicht mehr. Werbung im Schaufenster von Läden, die die Produkte verkaufen, werden aber weiterhin zulässig sein. (Auch die jüngst von der Bundesregierung angekündigte allzu moderate Steigerung der Tabaksteuern – zuerst 25 Cent pro Packung schrittweise über fünf Jahre, dann 40 Cent, jetzt womöglich noch etwas mehr – zeigt kein ernsthaftes Interesse an einer Kehrtwende in der Tabakpräventionspolitik.)


Natürlich gehen diese kleinen Schritte dennoch in die richtige Richtung. Ein gesellschaftlich dermaßen schädliches Phänomen wie den Tabakkonsum strenger zu regulieren und wirksamere Präventionsmaßnahmen einzuführen, war überfällig. Dazu gehört es auch, Praktiken zu verbieten, die unter Einsatz enormer Geldsummen das Ziel verfolgen, Präventionsbemühungen zu untergraben – wie eben Werbung. Bei Zigarettenwerbung geht es – wie Popkultur und Wissenschaft gezeigt haben – nicht darum, belastbare Informationen über ein Produkt oder Für und Wider des Rauchens zu vermitteln, sondern um das Verkaufen von Images und Manipulation der Kundinnen zu einer impulsiven Kaufentscheidung. Deshalb ist es auch unaufrichtig, dass Volker Kauder (unter Merkel von 2005 bis 2018 Fraktionschef der CDU/CSU im Bundestag und bekannt als eiserner Verfechter der Interessen der Tabakindustrie) stets zu argumentieren pflegte, in einem „freien Land“ solle „eine Kommunikation zwischen Produzenten und Konsumenten stattfinden“, und damit ein Werbeverbot ablehnte. Mit rational handelnden Menschen, die sich über das Angebot informieren möchten, hat Zigarettenwerbung kaum etwas zu tun.


Möglicherweise ist ein völliges Verbot von Zigaretten eine zu drastische Maßnahme. Dass der Mensch das Recht habe, sich selbst zu schädigen, oder auch, dass ihm ein Recht auf Rausch zusteht, wenn er dabei andere nicht mitschädigt, klingt in der Tat überzeugend. Auf genau diese Bedingung muss eine Drogenpolitik dann aber auch geprüft werden. Eine Erhöhung der Tabaksteuern, um die Preise dem Schaden anzunähern, den Tabakprodukte volkswirtschaftlich verursachen, wäre definitiv eine angezeigte Lösung. Ebenso würden eine Verringerung der Verkaufsstellen und eine konsequentere Werberegulierung sinnvolle Beiträge zur Prävention leisten.


Man kann aus Sicht der üblichen Gegner einer restriktiven Tabakpolitik den neuseeländischen Vorstoß als illiberal abtun (wenn auch nicht ganz konsequent angesichts der nicht für ihre Legalisierungsambitionen bekannten sonstigen Drogenpolitik der Union). Wenn aber auch andere sinnvolle, weit überwiegend von der Bevölkerung erwünschte und seit Jahren von Expertinnen vorgebrachte Empfehlungen nicht umgesetzt werden, deutet das weniger auf ein freiheitsliebendes Politikverständnis als auf Liebe zur Freiheit von Zigarettenkonzernen und etwas zu enge Verbindungen mit der Tabaklobby hin (ja, ein besseres Lobbyregister als das jüngst beschlossene könnte hier vielleicht helfen).


Nicht nur im Bereich der Tabakpolitik ist Neuseeland in den letzten Jahren neue rechtliche Wege gegangen. 2017 wurde dem Whanganui River, dem drittgrößten Fluss des Landes, gesetzlich die Eigenschaft als juristische Person zugesprochen – für diesen Erfolg hatten Whanganui-Maori über 140 Jahre lang gekämpft. Damit kann der Fluss nun eigens Rechte vor Gericht geltend machen, und so beispielsweise gegen Verschmutzung vorgehen. Vertreten wird er von zwei Repräsentanten der neuseeländischen Regierung und der im Gebiet des Whanganui River lebenden Maori. Zuvor hatte 2013 bereits ein Nationalpark, der Te Urewera, per Gesetz den Status als Rechtssubjekt erhalten. Auch andere Staaten wie Kolumbien, Ecuador und sogar die USA erkennen teilweise Tieren oder ganzen Ökosystemen Rechtspersönlichkeit zu. Derartige Gerichtsentscheidungen, die Tierschutz nicht nur als menschliches Anliegen, sondern als eigenes Recht der Tiere verstehen, gab es in den letzten Jahren auch hinsichtlich einer Schimpansin in Argentinien und eines Elefanten im Iran, eine weitere steht aktuell in New York an.


Die Eigenschaft als Rechtssubjekt stärkt in der Regel die rechtliche Position, da aus ihr auch das Recht folgt, vor Gericht für die eigene Sache einzustehen – oft der einzige Mechanismus, um schädliche Handlungen durch Politik oder Private zu verhindern. In Deutschland verbietet das rechtliche Konzept der Klagebefugnis es etwa einer Privatperson, gerichtlich gegen Bauern vorzugehen, die über ihren Dünger mehr als die gesetzlich zugelassenen Mengen an Nitrat ins Grundwasser leiten. Denn eine Klage ist nur zulässig, wenn die Verletzung eigener Rechte der klagenden Person geltend gemacht wird. Einen Anspruch einzelner Personen auf den Schutz ihrer Umwelt sieht das deutsche Recht aber nicht vor (eine entsprechende Grundgesetzänderung scheiterte an Union und FDP), geschweige denn einen eigenen Anspruch der Natur auf Schutz. Zwar gibt es in manchen Fällen die Möglichkeit, staatliches Handeln durch eine Klage von Umweltverbänden zu überprüfen. Dennoch wäre auch bei uns der rechtliche Status der Natur deutlich stärker, wenn sie eigene Rechte zugesprochen bekäme.


Vor kurzem musste das Bundesverfassungsgericht – auch wegen dieser Lücken im Umweltschutzverständnis des deutschen Rechts – argumentativ neue Wege beschreiten, um der Bundesregierung die fatalen Langzeitfolgen ihrer kraftlosen Klimapolitik deutlich zu machen. Dass kurz danach gleich Verbesserungen angekündigt wurden (mit einem schamlosen Mangel an Selbstkritik) spricht klar dafür, dass der deutschen Regierung auch schon vorher eine ambitioniertere Umsetzung des Pariser Abkommens ohne Weiteres möglich gewesen wäre.


Die Politik der neuseeländischen Regierung mag auf den ersten Blick seltsam und für manche auf den zweiten sogar inhaltlich falsch wirken: Kann man nicht auf Natur als Rechtsperson verzichten, wenn wir uns doch einfach selbst mehr um ihre Belange kümmern könnten, sollte man nicht ein Tabakverbot vermeiden, wenn wir doch eine freie Gesellschaft sind? Und, vor allem: Ist das Thema mit den beschlossenen Werberegulierungen nun nicht endlich durch?


Das ist nicht der Fall. Maßnahmen wie die hier vorgestellten wirken vor allem dann seltsam, wenn man sich über vier Legislaturperioden an eine Regierung gewöhnt hat, die dem Verlust von Wählerinnenstimmen vorbeugen will, indem sie mutige Schritte unterlässt. Zum Atomausstieg, zum Mindestlohn, zur gleichgeschlechtlichen Ehe, auch zum Tabakwerbeverbot musste die Union von Koalitionspartnern oder Opposition regelrecht geprügelt werden. Immer hat sie einen Politikwechsel erst dann befürwortet, wenn klar war, dass das Beharren auf der alten Position selbst bei der konservativen Klientel erheblich mehr Popularität kosten würde als der längst fällige Schritt nach vorn. Gerne geschah das im Vorfeld von Wahlen, um mit den zunehmend unbeliebten Positionen keine Angriffsfläche zu bieten.


Solange dieser Kipppunkt nicht erreicht ist, verweisen CDU und CSU gerne darauf, dass eine bestimmte Entscheidung nicht mehrheitsfähig sei. Es reicht aber nicht aus, den fehlenden Willen der Bevölkerung zur Veränderung zu beklagen. Eine Regierung, die für sich in Anspruch nimmt, gesellschaftliche Herausforderungen anzuerkennen und Strategien zu formulieren, muss auch dem Einfluss gerecht werden, den sie auf die öffentliche Meinung hat. Die Union ist keine unbeteiligte Zeugin im Prozess, den Menschen notwendige Veränderungen ihrer Lebensweise näherzubringen. Wenn sie sich dieser Aufgabe nicht stellen möchte, um ihre Wählerinnen nicht zu verschrecken, kann sie angesichts von Herausforderungen wie dem Klimawandel keine erfolgreiche Zukunftspolitik machen.


Diese Problematik geht über die oben genannten Beispiele hinaus: Die Union handelt zu spät, zu wenig und aus den falschen Motiven. Wenn nun kurz vor der nächsten Bundestagswahl ein Werbeverbot für Zigaretten beschlossen wird, das noch ohne Not jahrelange Gnadenfristen für die Industrie festlegt, dann ist das deshalb kein Zeichen dafür, dass die Union doch noch auf den grünen Zweig gekommen ist. Es zeigt: Es ist Zeit für einen Regierungswechsel.

Whanganui River, Neuseeland / James Shook, Wikimedia, Creative Commons

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